Die bedingte Kapitalerhöhung ist eine Art der Kapitalerhöhung, bei der die Emission neuer Aktien an bestimmte und vorher festgelegte Voraussetzungen geknüpft ist. Folgende Gründe kann die bedingte Kapitalerhöhung haben:
Umtausch und Bezug von Aktien aus Wandelanleihen und Optionsanleihen – Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen werden in gezeichnetes Kapital verwandelt
Vorbereitung von Fusionen oder Übernahmen
Ausgabe von Belegschaftsaktien
Der Nominalwert des bedingten Kapitals darf jedoch nicht mehr als 50% des Grundkapitals betragen. Bei Belegschaftsaktien darf der Nominalwert nicht über 10 % des Grundkapitals liegen. Anders als bei der ordentlichen Kapitalerhöhung hat der Altaktionär bei der bedingten Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht für die neu emittierten Aktien.