Auch Nominelle Kapitalerhöhung
Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen (Gewinn- und Kapitalrücklagen) in Grundkapital umgewandelt. Im Gegensatz zu anderen Formen der Kapitalerhöhung fließt dem Unternehmen hierbei also kein neues Geld von „außen“ zu. Gewinn- und Kapitalrücklagen werden in Aktien umgewandelt, die dann der Aktionär zusätzlich ohne eine Zahlung leisten zu müssen erhält. Der Gesamtwert des Aktienunternehmens bleibt unverändert, er wird nun jedoch auf mehrere Aktien verteilt, wodurch der Aktienkurs sinkt. Da Altaktionäre jedoch Gratisaktien im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital erhalten, ändert sich der Depotwert für sie nicht.