engl. Insider Rules
Als Insiderregeln werden jene Regeln bezeichnet, die den Anlegern vor sogenannten Insider-Geschäften schützen sollen. Als Insider wiederum werden Personen bezeichnet, die über Informationen verfügen, die der Öffentlichkeit nicht vorliegen. Diese Informationen sind jedoch kursbeeinflussend. Insidern ist es verboten, die betroffenen Wertpapiere, über welche sie nicht-öffentliche Informationen besitzen, weder für sich noch für andere Personen zu kaufen oder zu verkaufen, da sie gegenüber dem Markt durch geheim gehaltene Informationen im Vorteil liegen. Auch nicht dürfen sie die Informationen an andere Personen weitergeben oder anderen Händlern zum Kauf oder Verkauf raten. Primärinsider sind jene, die zur Geschäftsführung, zum Aufsichtsrat oder in unmittelbarer Nähe zum Vorstand stehen. Sekundärinsider hingegen sind jene, die über andere Personen einen Tipp bekommen haben und somit Kenntnis über nicht veröffentliche Informationen haben.