Die Bezugsfrist ist jene Zeitspanne, in der Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können. Altaktionäre können in dieser Zeit ihr Bezugsrecht für die bevorstehende Kapitalerhöhung ausüben. In der Regel gilt die Bezugsfrist zwei Wochen. Wurde innerhalb der Bezugsfrist vom Aktionär nicht gehandelt, so werden die Bezugsrechte anschließend vom Broker bestens verkauft.