Abgeltungssteuer - Definition - PrudentWater
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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine gesetzlich festgelegte Steuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Sie beträgt aktuell 25 Prozent und gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Dies bedeutet, dass sie direkt von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt wird. Der Anleger kann dies nicht verhindern oder umgehen. Sie fällt jedoch nur auf einen tatsächlich realisierten Kursgewinn an und nicht auf einen Buchgewinn. Die Abgeltungssteuer fällt jedoch auf jegliche Art von erzielten Gewinnen an, also auf Kursgewinne bei Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen, Dividendenzahlungen oder auch auf Zinserträge. Jede Privatperson in Deutschland hat jedoch einen Freibetrag auf Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro. Dies bedeutet, dass Kapitalgewinne erst oberhalb von 1.000 Euro pro Person und pro Jahr mit der Abgeltungssteuer besteuert werden. Kapitalgewinne bis 1.000 Euro sind somit für deutsche Bundesbürger steuerfrei. Zudem gilt, dass Aktien oder andere Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese können heute noch steuerfrei verkauft werden.