Aktiengesellschaften sind dazu gesetzlich verpflichtet, kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen unverzüglich zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen werden Ad hoc-Meldungen genannt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Meldungen zu Übernahmeangeboten, Kapitalerhöhungen oder abweichenden Jahresergebnissen handeln. Theoretisch handelt es sich bei den verpflichteten Ad-hoc-Meldungen um alle Informationen, die den Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflussen können. Unternehmen am Open Market sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Ad hoc-Meldungen zu veröffentlichen, da Aktiengesellschaften am Open Market weniger Pflichten ausgesetzt sind.