engl. Shareholder Rights
Die Aktionärsrechte sind in der Satzung einer Aktiengesellschaft sowie in dem Aktiengesellschaftsgesetz geregelt. Zu den Aktionärsrechten gehört unter anderem das Stimmrecht auf der Hauptversammlung sowie ein Anspruch auf eine Dividende, vorausgesetzt das Unternehmen beschließt eine Dividendenausschüttung auf der Hauptversammlung. Ebenso gehört das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der Aktiengesellschaft und das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung inklusive dort öffentlich zu sprechen zu den Aktionärsrechten. Die Vorzugsaktie besitzt jedoch andere Aktionärsrechte als die aufgeführten Rechte. So besitzt die Vorzugsaktie beispielsweise kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, die Stammaktie hingegen besitzt ein Stimmrecht.