Als Anschaffungskosten werden jene geldlichen Aufwendungen eines Unternehmens bezeichnet, die erbracht werden müssen, um einen Vermögensgegenstand anzuschaffen und anschließend in einen Zustand zu versetzen, in dem es betriebsbereit und dem Unternehmen vollumfänglich dienlich ist. Neben dem ursprünglichen Anschaffungspreis des Vermögensgegenstandes gehören zu den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten. Dabei handelt es sich um jene Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb und der anschließenden Inbetriebnahme des Gegenstandes stehen wie zum Beispiel Transportkosten, Zölle oder Montagekosten. Die Kosten der Geldbeschaffung – also Fremdkapitalzinsen oder Eigenkapitalzinsen – gehören jedoch nicht zu den Anschaffungskosten.