Eine Option verbrieft das Recht, jedoch nicht die Pflicht, einen zugrunde liegenden Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen (Call Option) bzw. zu verkaufen (Put Option). Unabhängig davon, ob es sich um eine Call- oder Put Option handelt, muss sich die Option am Verfallstag im Geld befinden, andererseits verfällt die Option wertlos und keine weiteren Handlungen sind weder vom Käufer noch vom Verkäufer der Option zu leisten bzw. überhaupt erst möglich. Befindet sich die Option am Verfallstag im Geld, so gibt es bei der Ausübung der Option nun zwei Möglichkeiten: Entweder es findet eine physische Lieferung statt oder aber ein Barausgleich.
Physische Lieferung
Bei der physischen Lieferung wird der Basiswert, welcher der Option zugrunde liegt, geliefert. Der Käufer einer Call Option erhält somit den Basiswert (z. B. Währung, Aktie oder Rohstoff) vom Verkäufer der Call Option zu den vorher festgelegten Konditionen. Der Käufer einer Put Option hingegen verkauft bei der physischen Lieferung den Basiswert an den Verkäufer der Put Option zu dem ebenfalls vorher festgelegten Konditionen. Es findet somit eine tatsächliche Lieferung des Basiswertes statt.
Barausgleich
Findet bei der Ausübung der Option ein Barausgleich statt, so wird die positive Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes an den Käufer der Option ausgezahlt. Dementsprechend wird das Konto des Verkäufers der Option (Stillhalter) mit dem Betrag belastet. Bei einem Barausgleich wird somit immer nur der Differenzbetrag ausgetauscht. In der Regel findet heutzutage automatisch bei Optionen immer ein Barausgleich statt.
Oftmals ist jedoch der Weiterverkauf der Option profitabler als die Ausübung. Auch wenn die Option nur einen geringen Zeitwert besitzt, wird dieser mit der Ausübung der Option ‚zerstört‘. Der Zeitwert ist aber die in Geldwert ausgedrückte Chance, dass sich der Basiswert für den Halter der Option (noch) günstig entwickelt. Der Zeitwert der Option sorgt also für einen zusätzlichen Aufschlag auf den Preis einer Option. Bei der Ausübung geht der Zeitwert jedoch verloren, bei einem Weiterverkauf kann der Anleger den verbliebenden Zeitwert noch zu Geld machen. Letztendlich kommt es natürlich auf die aktuellen Daten der Option an, Anleger sollten jedoch vor einer Ausübung immer zuerst prüfen, ob ein Weiterverkauf nicht möglicherweise profitabler ist, wenn die physische Lieferung nicht gewünscht bzw. möglich ist.