Im Gegensatz zu einem Übernahmekonsortium verkauft das Begebungskonsortium die Wertpapiere eines Emittenten, ohne dabei jedoch das Platzierungsrisiko zu übernehmen. Das Begebungskonsortium handelt somit nur kommissarisch für den Emittenten (Kunden) und kümmert sich im Endeffekt nur um den Vertrieb der Wertpapiere während der Emission. Das Risiko, welches darin besteht, dass bei der Emission aufgrund von einer zu geringen Nachfrage nicht alle Wertpapiere abgesetzt werden, trägt weiterhin der Emittent.