Bezugsverhältnis bei Aktien während einer Kapitalerhöhung
Bezogen auf Aktien gibt das Bezugsverhältnis an, wie viele in Kürze neu ausgegebene Aktien der Altaktionär bei der Kapitalerhöhung erwerben kann. Dies ist entscheidend, da bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens neue Aktien (auch junge Aktien genannt) ausgegeben werden und Altaktionäre ein Bezugsrecht erhalten haben, um an der Kapitalerhöhung zu partizipieren. Das Bezugsverhältnis gibt dann an, wie viele neue Aktien sie bei der Kapitalerhöhung aufgrund ihres bereits vorhandenen Aktienbestandes erwerben können. Zum Beispiel könnte ein Bezugsverhältnis von 1:3 bedeuten, dass für jede drei vorhandenen Aktien ein Aktionär das Recht hat, eine neue Aktie zu erwerben. Wenn ein Aktionär 300 Aktien besitzt, könnte er im Rahmen einer Kapitalerhöhung 100 neue Aktien erwerben.
Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen
Bezogen auf Optionsscheine gibt das Bezugsverhältnis an, wie viele Optionsscheine benötigt werden, um eine Einheit des zugrunde liegenden Basiswertes (z. B. eine Aktie) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Ein Bezugsverhältnis von 1:10 besagt, dass sich der Optionsschein auf 1/10 der zugrunde liegenden Aktie bezieht und somit 10 Optionsscheine benötigt werden, um eine Aktie zu erwerben. Liegt das Bezugsverhältnis hingegen bei 1:50, so werden 50 Optionsscheine benötigt, um damit genau eine Aktie zu erwerben.