Auch Kaufoption
Mit einer Call Option hat der Käufer das Recht – jedoch nicht die Pflicht – den zugrunde liegenden Basiswert innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einem fest definierten Preis (Basispreis) und in einer bestimmten Menge zu erwerben. Für dieses Recht muss er dem Verkäufer der Option einen Preis in Form der Optionsprämie bezahlen. Diesen Geldbetrag darf der Verkäufer auf jeden Fall behalten, unabhängig davon, ob die Option vom Käufer ausgeführt wird oder wertlos verfällt. Als Ausgleich für den Optionspreis muss der Verkäufer (Stillhalter) jedoch nun den Basiswert liefen, falls der Käufer die Option innerhalb der Laufzeit ausüben möchte. Übt er das Recht nicht aus, verfällt die Option bei Fälligkeit wertlos. Zur Berechnung des Preises einer Call Option wird der innere Wert mit dem Zeitwert addiert. Der Käufer der Call Option spekuliert auf steigende Kurse des Basiswertes, wohingegen der Verkäufer der Call Option auf fallende oder zumindest konstante Kurse spekuliert.