Cum/Cum-Geschäft - PrudentWater
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Cum/Cum-Geschäft

Bei dem Cum/Cum-Geschäft werden unterschiedliche Steuerregeln in verschiedenen Ländern ausgenutzt, um dadurch die Zahlung der Kapitalertragssteuer zu umgehen. Aktien werden über Ländergrenzen zu bestimmten Zeitpunkten hin- und hergeschoben, um die Steuerbelastung auf beinahe null zu senken.

Im Normalfall:
Ein ausländischer Aktionär besitzt eine deutsche Aktie. Am Ex Dividende-Tag bekommt dieser die Dividende. Von der Dividende gehen jedoch 15 % Steuern an das Finanzamt ab. Nach diesem Steuerabzug geht der Rest der Dividende an den Aktionär im Ausland.

Cum/Cum-Geschäft:
Ein ausländischer Aktionär besitzt eine deutsche Aktie. Kurz vor dem Dividendenstichtag übergibt dieser die Aktien treuhänderisch an eine deutsche Bank. Am Ex Dividende-Tag bekommt nun die deutsche Bank die Dividende ausgezahlt und zahlt zunächst auch die Steuer auf die Dividende an das Finanzamt. Die deutsche Bank lässt sich jedoch die komplette Steuer vom Staat erstatten. Dies ist möglich, da die deutsche Bank die Verluste geltend machen kann, die entstehen, wenn sie die nach der Dividendenausschüttung im Kurs gesunkenen Aktien später wieder an den ausländischen Aktionär verkauft. Die deutsche Bank verkauft die Aktien somit theoretisch mit einem Verlust zurück an den ausländischen Aktionär, kann diesen Verlust jedoch komplett geltend machen. Nun gibt die deutsche Bank die Aktien sowie einen Großteil der Dividende (90-95 % der ausgeschütteten Dividende) zurück an den ausländischen Aktionär, welchem somit deutlich weniger Kosten entstehen. Die deutsche Bank verdient bei dem Cum/Cum-Geschäft über die 5-10 %, welche sie von der Dividende einbehält.

Anfang Mai 2016 wurde bekannt, dass deutsche Großbanken an Cum/Cum-Geschäft beteiligt sind. Obwohl diese Geschäfte nicht illegal sind, wurden sie von der Bundesregierung als illegitim angesehen, da dem Steuerzahler dadurch jedes Jahr ein Millionenschaden entstehen würde.