Als Drittaktionär wird ein Minderheitsaktionär an einer Tochtergesellschaft bezeichnet, welches von der Muttergesellschaft zu 100 Prozent und somit voll konsolidiert wurde.
Als Drittaktionär wird ein Minderheitsaktionär an einer Tochtergesellschaft bezeichnet, welches von der Muttergesellschaft zu 100 Prozent und somit voll konsolidiert wurde.