Man spricht von einer Unter-Pari-Emission, wenn eine Anleihe bei der Emission unter dem Nennwert ausgegeben wird. Die Anleihe wird also mit einem Abschlag ausgegeben.
Beträgt der Nennwert einer Anleihe 100 Prozent, würde somit der Ausgabepreis bei einer Unter-Pari-Emission unter den 100 Prozent liegen. Die entstandene Differenz zum Nennwert heißt dann Disagio. Bei Aktien ist hingegen eine Unter Pari Emission aktienrechtlich nicht zulässig.