Auch EWA
Das Europäische Währungsabkommen bestand vom 27.12.1958 bis zum 31.12.1972 und zielte darauf ab, den multilateralen Zahlungsbilanzausgleich zwischen den Vertragsparteien zu regeln. Um dies zu erreichen, wurden die Mitglieder dazu verpflicht, den Wert ihrer Währungen innerhalb einer vorher festgelegten Schwankungsbreite zum US-Dollar oder zum Gold zu halten. Des Weiteren wurden Mitglieder mit dem Abkommen dazu verpflichtet, jedem anderen Mitglied des Abkommens jederzeit auf Verlangen die eigene Währung zur Verfügung zu stellen.