Genehmigte Kapitalerhöhung - PrudentWater
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Genehmigte Kapitalerhöhung

Bei der genehmigten Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand zur Erhöhung des Grundkapitals. Voraussetzung dafür ist eine 3/4 Mehrheit der Hauptversammlung. Der Vorstand kann daraufhin innerhalb von fünf Jahren eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe junger Aktien durchführen. Der Vorstand kann jedoch frei wählen, wann er das Kapital innerhalb dieser 5-Jahres-Frist erhöhen will. Dies hat den Vorteil, dass der Vorstand schnell und je nach Situation handeln kann. Ein plötzlich auftretender Kapitalbedarf kann somit in kurzer Zeit gedeckt werden. Ebenso kann der Vorstand eine günstige Kapitalmarktsituation ausnutzen, um frisches Kapital über die Börse aufzunehmen und junge Aktien zu emittieren.
Der Nominalwert der Gesamtkapitalerhöhung darf jedoch nicht höher als 50 Prozent des Grundkapitals sein. Altaktionären steht bei der genehmigten Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht im Bezugsverhältnis zum bisherigen Anteil zu. Somit können Altaktionäre eine Kapitalverwässerung ihres Aktienbestandes vermeiden.