Kapitalrückzahlung als Form der Dividendenausschüttung - PrudentWater
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Kapitalrückzahlung als Form der Dividendenausschüttung

ZENTRALE KERNAUSSAGEN

  • Bei der Kapitalrückzahlung als Möglichkeit der Dividendenzahlung stammt die Dividende aus den Kapitalrücklagen des Unternehmens und nicht wie üblich aus den vorab erwirtschafteten Gewinnen.
  • Der Aktionär erhält diese Kapitalrückzahlung komplett steuerfrei, vielmehr handelt es sich jedoch um einen Steueraufschub, da die jährliche Kapitalrückzahlung schrittweise den Kaufpreis der Aktie mindert und so den steuerrelevanten Kursgewinn erhöht.

Die Kapitalrückzahlung als Form der Dividendenausschüttung ist eine Möglichkeit von Aktiengesellschaften, ihre Aktionäre an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Jedoch ist diese Form der Dividendenzahlung eher unüblich, da normalerweise die Dividendenzahlung aus dem vorab erwirtschafteten Gewinn erfolgt. Normalerweise bildet also der erzielte Gewinn des Unternehmens die Grundlage für die kommende Dividendenzahlung. Der Aktionär muss dann nach Ausschöpfen des Freistellungsauftrages von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro (Ledige / Verheiratete) pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer plus den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer zahlen. Hinzu kommt gegebenenfalls dann noch die Kirchensteuer.

Bei der Kapitalrückzahlung als Form der Dividendenzahlung findet zunächst keine Steuerbelastung für den Aktionär an, dadurch entspricht die Nettodividende der Bruttodividende. Konkret handelt es sich bei dieser Form um eine steuerfreie Ausschüttung aus Kapitalrücklagen, das Geld für die Dividendenzahlung wird also nicht vom vorab erzielten Gewinn genommen, sondern von den Kapitalrücklagen des Unternehmens. Diese Kapitalreserven werden nun an die Aktionäre des Unternehmens steuerfrei und somit ohne eine Berechnung der Abgeltungssteuer oder des Solidaritätszuschlages ausgeschüttet. Jedoch findet automatisch eine Veränderung des Einstandskurses der jeweiligen Aktie im Depot des Anlegers statt. Der Einstandskurs der entsprechenden Wertpapierposition verringert sich nämlich jedes Mal um die Höhe der ausgeschütteten Dividendee. Werden diese Aktien nun später in der Zukunft einmal verkauft, so werden zuerst die steuerfreien Dividenden vom ursprünglichen Kaufpreis der Aktien abgezogen. Durch diesen Vorgang reduziert sich nun der steuerrelevante Kaufpreis (Einstandskurs) der Aktien, gleichzeitig erhöht sich dadurch aber auch der sogenannte Veräußerungsgewinn für den Aktionär. Unter dem Strich ist beim Verkauf der Aktien nun der ausgewiesene realisierte Kursgewinn höher, wodurch letztendlich die Steuerlast durch Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag entsprechend ansteigt. Die zunächst steuerfreie Kapitalrückzahlung als Form der Dividendenzahlung ist also vielmehr ein Steueraufschub.