Auch Negativer Geschäfts- oder Firmenwert
Ein negativer Goodwill wird oftmals dann in der Bilanz verzeichnet, wenn das bilanzierende Unternehmen vorab eine Akquisition durchgeführt hat. Ausschlagebend für einen negativen Goodwill ist, dass der Kaufpreis bei der Übernahme niedriger war als der Buchwert des Eigenkapitals des übernommenden Unternehmens. In der Bilanz handelt es sich bei dem negativen Goodwill somit um einen sogenannten Einmaleffekt.