Geschäftsbanken des Eurosystems sind dazu verpflichtet, Sicherheiten bei der Notenbank zu hinterlegen, sobald sie Kreditgeschäfte innerhalb des Eurosystems tätigen. Bei den Sicherheiten muss es sich um erstklassige Sicherheiten handeln, entweder marktfähige (Wertpapiere, Anleihen) oder nicht marktfähige (Kredite) Sicherheiten. Diese Sicherheiten werden von dem Kreditinstitut bei der Notenbank hinterlegt, wofür das Kreditinstitut dann schließlich einen Kredit erhält.