Eine Option verbrieft das Recht, jedoch nicht die Pflicht, einen zugrunde liegenden Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen (Call Option) bzw. zu verkaufen (Put Option). Bei der Ausübungsart der jeweiligen Optionen gibt es jedoch zwei verschiedenen Möglichkeiten. Anders als bei dem Barausgleich, bei dem lediglich die positive Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes an den Käufer der Option ausgezahlt wird, findet bei der physischen Lieferung die tatsächliche Lieferung des zugrunde liegenden Basiswertes statt. Der Käufer einer Call Option erhält somit den Basiswert (z. B. Währung, Aktie oder Rohstoff) vom Verkäufer der Call Option zu den vorher festgelegten Konditionen. Der Käufer einer Put Option hingegen verkauft bei der physischen Lieferung den Basiswert an den Verkäufer der Put Option zu dem ebenfalls vorher festgelegten Konditionen.