Mit dem Begriff Verbilligen ist an der Börse das Nachkaufen von Wertpapieren gemeint, die der Anleger zwar schon vor einiger Zeit gekauft hat, nun aber im Kurs gefallen sind und er deshalb seine Wertpapierposition aufstocken will. Fällt z. B. eine Aktie von 50 Euro auf 30 Euro zurück, kann der Anleger, der die Aktie vor einiger Zeit für 45 Euro gekauft hat, bei 30 Euro nachkaufen und somit seinen Einstandskurs verbilligen.