Zwischengewinn - PrudentWater
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Zwischengewinn

Ein Zwischengewinn häuft sich zwischen zwei Ausschüttungsterminen von offenen Investmentfonds an. Dazu muss der Fonds jedoch festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen oder Pfandbriefe halten. Der Zwischengewinn ist im Kurs der Fondsanteile enthalten. Es handelt sich um Zinsen, die der Fonds bereits erhalten hat, jedoch bis dato noch nicht an die Anteilsinhaber des Fonds ausgeschüttet hat. Der Zwischengewinn gibt somit an, in welcher Höhe dem Fonds Zinserträge seit der letzten Ausschüttung zugeflossen sind.

Verkauft ein Anleger seine Fondsanteile zwischen zwei Ausschüttungsterminen, so ist der Zwischengewinn ebenfalls steuerpflichtig. Der neue Käufer der Fondsanteile zahlt den Ausgabepreis (dieser enthält bereits den aufgelaufenen Zwischengewinn) an den Verkäufer der Fondsanteile, erhält dafür jedoch bei dem nächsten Ausschüttungstermin die volle Zinsausschüttung für das gesamte Jahr. Der Käufer der Anteile kann nun diese bereits aufgelaufenen Zwischengewinne, für die er jedoch noch gar nicht berechtigt ist, da er in dem Zeitraum zuvor die Fondsanteile noch gar nicht gehalten hat, mit anderen Kapitalerträgen steuerlich verrechnen. Für ihn handelt es sich um negative Einnahmen, welche er mit anderen erzielten Kapitalgewinnen steuerlich verrechnen kann. Der Verkäufer der Fondsanteile hat nun die Zwischengewinne vom Käufer erhalten und muss diese ganz normal mit der Abgeltungssteuer versteuern.