First In – First Out - PrudentWater
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First In – First Out

Auch Fifo-Regel

First In – First Out bezieht sich an der Börse auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Ein Veräußerungsgewinn ist ein realisierter Gewinn aus dem Kauf und anschließendem Verkauf von Wertpapieren. Seit dem 1.1.2009 muss auf Veräußerungsgewinne die Abgeltungssteuer und abhängig von der Person der Solidaritätszuschlag und / oder die Kirchensteuer entrichtet werden. Die Fifo-Regel besagt nun, dass jene Wertpapiere, die vom Anleger zuerst gekauft wurden, auch zuerst als verkauft gelten. Dies ist dann entscheidend, wenn in mehreren Tranchen und zeitlichen Abständen dieselben Wertpapiere gekauft wurden und nicht alle Wertpapiere auf einmal verkauft werden, sondern zunächst nur ein bestimmter Anteil der Wertpapierposition. Die aus dieser Wertpapierposition zuerst gekauften Wertpapiere gelten dann beim teilweisen Verkauf auch als zuerst verkauft. Für den Anleger ist nun entscheidend, dass die Abgeltungssteuer den erzielten Kursgewinn (Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs) besteuert. Findet nun ein Teilverkauf der im Depot befindlichen Aktien statt, werden also zunächst die Aktien verkauft, die sich bereits am längsten im Depot befinden. Zur Berechnung der zu zahlenden Abgeltungssteuer wird dann der damals bezahlte Kaufkurs herangezogen und nicht der aktuelle Durschnittskaufkurs der gesamten Wertpapierposition, welcher im Depot angezeigt wird. Die First In – First Out – Regel wird aber nur innerhalb eines Depots angewendet.