Auch FRA
Ein Forward Rate Agreement ist ein außerbörslich gehandelter Zinsterminkontrakt, mit dem zwei Vertragsparteien vereinbaren, die Differenz zwischen einem vorher festgelegten Zinssatz und dem an einem bestimmten Termin dann geltenden Referenzzinssatz (bspw. EURIBOR oder LIBOR) auf einen ebenfalls vorher festgelegten Kapitalbetrag einander auszuzahlen. Der Kapitalbetrag wird dabei jedoch nicht ausgetauscht, sondern lediglich die Zinsdifferenz. Bei Geschäftsabschluss vereinbaren Käufer und Verkäufer des FRA´s also den Nominalbetrag, die Laufzeit, den Terminzins (FRA-Zins) sowie einen Referenzzinssatz.
Der Sinn eines FRA liegt aus der Sicht des Käufers darin, sich vor steigenden Zinsen zu schützen bzw. abzusichern. Der Verkäufer des Forward Rate Agreement erhält vom Käufer eine Prämie dafür, dass er dem Käufer einen bestimmten Zinssatz auf einen vorher festgelegten Kapitalbetrag garantiert. Die Prämie ist somit als eine Art Risikoentschädigung anzusehen, denn falls der spätere Referenzzinssatz über dem vorher festgelegten Zinssatz liegt, muss er dem Käufer des FRA die Diffferenz zwischen diesen beiden Zinssätzen bezahlen. Andernfalls entspricht die Prämie dem Gewinn für den Verkäufer des FRA.
Forward Rate Agreements können für spekulative Zwecke oder zur Absicherung genutzt werden. Investoren werden dann bei FRA als Käufer auftreten, wenn sie auf steigende Zinsen spekulieren wollen oder sich gegen steigende Zinsen absichern wollen. Der Käufer kann sich also schon heute einen Zinssatz auf Basis des aktuellen Marktzinses sichern. Beispielsweise möchte ein Unternehmen in der Zukunft einen Kredit aufnehmen, befürchtet jedoch, dass bis dahin die Zinsen steigen werden. Marktakteure werden jedoch dann als Verkäufer von FRA auftreten, wenn sie auf fallende Zinsen spekulieren wollen oder aber sich gegen fallende Zinsen absichern wollen und somit wiederum Wertverluste bestehender Position vermeiden wollen.