Der General Standard ist ein Börsensegment und Teilbereich des regulierten Marktes. Die Anforderungen des General Standards entsprechen den Mindestanforderungen des regulierten Marktes.
Zulassungsanforderungen zur Aufnahme
Unternehmen, die zum General Standard zugelassen werden möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die Anwendung der IFRS/IAS oder US GAAP bezüglich den Rechnungslegungsstandards, der Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen sowie eines Zwischenberichts + Halbjahresfinanzberichts + Jahresabschlusses. Zudem müssen Zwischenmitteilungen zum 1. und 3. Quartal erfolgen. Außerdem gelten bestimmte Zulassungsanforderungen für eine Erstzulassung. Dazu muss der Streubesitz der Aktien bei mindestens 25% liegen, das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen, es müssen mindestens 10.000 Aktien emittiert werden und der voraussichtliche Kurswert der emittierten Aktien muss mindestens 1,25 Millionen Euro betragen
Der General Standard ist gesetzlich geregelt. Er hat weiterhin hohe Transparenzanforderungen, jedoch insgesamt niedrigere Anforderungen als der Prime Standard – dafür jedoch höhere Mindestanforderungen als der Entry Standard. Wechselt ein Unternehmen vom Prime Standard in den General Standard, liegen die Gründe dafür oftmals in der Kostenreduzierung der Börsennotierung. Außerdem entfallen dann bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen.