Geschäfts- oder Firmenwert - PrudentWater
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Geschäfts- oder Firmenwert

Auch GoF
engl. Goodwill

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Betrag über Buchwert, den ein Unternehmen bei einer Übernahme (Akquisition) für das Zielunternehmen bezahlt. Der Goodwill entsteht in der Bilanz also dann, wenn der Kaufpreis des übernommenen Unternehmens höher ist als der Wert aller übernommenen Vermögenswerte abzüglich der Schulden (Buchwert). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen verbucht. Bei dem Geschäfts- oder Firmenwert muss jedoch zwischen dem derivativen Geschäfts- oder Firmenwert und dem originären Geschäfts- oder Firmenwert unterschieden werden:

Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis des Zielunternehmens und dessen Nettovermögen (Wert aller übernommenen Vermögenswerte abzüglich der Schulden). Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist in seiner Nutzungsdauer als zeitlich begrenzt anzusehen und gilt deshalb als aktivierungspflichtig. Außerdem ist der derivative Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig abzuschreiben, es kann zudem zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen.

Beispiel

Unternehmen B mit einem Buchwert von 20 Mio. Euro wird von Unternehmen A für den Kaufpreis von 25 Mio. Euro aufgekauft. Der Goodwill liegt in diesem Fall bei 5 Mio. Euro, da Unternehmen B nach der Bilanz eben nur 20 Mio. Euro wert ist, Unternehmen A jedoch bereit war, 5 Mio. Euro über dem identifizierbaren Nettovermögen zu zahlen. Diese 5 Mio. Euro müssen nun in der Bilanz von Unternehmen A im Anlagevermögen unter den immateriellen Vermögensgegenständen als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert werden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist somit die Differenz zwischen dem höheren Kaufpreis und dem identifizierbaren Nettovermögen.

Außerplanmäßige Abschreibung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes

Wie bereits erwähnt, kann es auch zu einer sogenannten Goodwill-Abschreibung kommen. Setzt Unternehmen A den Firmenwert von Unternehmen B zu hoch an, muss es eine außerplanmäßige Abschreibung auf den derivativen Firmenwert in der Bilanz vornehmen. Dadurch wird dieser dem tatsächlichen Wert angepasst. Die Anpassung führt jedoch auch zu einer Verringerung des Gewinnes bzw. Erhöhung des Verlustes in dem entsprechenden Zeitraum, jedoch nicht zu einer Verringerung des Cashflow, da es sich bei der Abschreibung um eine nicht zahlungswirksame Abschreibung handelt. Ob der Firmenwert in der Bilanz angemessen ist, muss jährlich durch einen sogenannten Impairment-Test geprüft werden. Dieser Test wird jedoch vom Unternehmen selbst durchgeführt, weshalb somit ein Ermessensspielraum besteht.

Originärer Geschäfts- oder Firmenwert

Der selbst geschaffene Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich aus nicht-greifbaren Werten zusammen, welche auch nicht in der Bilanz erscheinen, trotzdem zum Unternehmen gehören. Dazu gehören der Wert verschiedener Markennamen, das Image des Unternehmens oder auch der Kundenstamm. Der originäre Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht aktiviert werden, es besteht somit ein Aktivierungsverbot des originären Geschäfts- oder Firmenwert. Außerdem darf es hier zu keinerlei Abschreibung kommen.