engl. Close a Position
Die Glattstellung bezeichnet den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, um sich von den Lieferverpflichtungen eines Termingeschäftes zu befreien. Dabei wird eine noch offene Position, welche sich somit noch im Depot befindet, geschlossen, indem ein entsprechendes Gegengeschäft getätigt wird.
Besitzt der Anleger z.B. einen Kontrakt auf Mais für den kommenden Monat, ist dieser Kontrakt zunächst noch offen. Um sich nun von der Verpflichtung des Kaufes von Mais zu befreien, wird von derselben Person ein Kontrakt auf Mais mit identischer Fälligkeit verkauft. ‚Verkauft‘ bedeutet in diesem Fall, dass eine Short-Position gekauft wird. Die beiden Kontrakte heben sich nun auf und das Geschäft ist glattgestellt.
Bei der Glattstellung wird immer die Gegenposition eingenommen. Besitzt der Anleger ein Long-Position auf Mais, so muss er eine Short-Position mit derselben Fälligkeit eingehen. Besitzt der eine Short-Position, so muss er eine Long-Position eingehen.