engl. General Meeting oder AGM
Die Hauptversammlung ist neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand ein Organ der Aktiengesellschaft. Sie findet in der Regel einmal pro Jahr statt, kann jedoch unter gewissen Umständen auch mehrmals stattfinden und außerordentlich einberufen werden. In diesem Fall spricht man von einer außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der ordentlichen Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Rechte ausüben, dazu gehören unter anderem:
Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
Entscheidung über Nutzung und Verwendung des Gewinnes
Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Entscheidungen über Kapitalmaßnahmen
Die Hauptversammlung muss jährlich in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres (nicht in einem Kalenderjahr) stattfinden. In Deutschland findet ein Großteil der Hauptversammlungen zwischen März und Juli statt. Stimmberechtigt sind Aktionäre, die Stammaktien eines Unternehmens halten. Inhaber von Vorzugsaktien sind hingegen nicht stimmberechtigt.