engl. Consortial Agreement
Schließen sich mehrere Banken zu einem Emissionskonsortium zusammen, um eine Emission bestimmter Wertpapiere für einen Kunden durchzuführen, wird im Konsortialvertrag das Verhältnis sowie die Aufgabenverteilung der einzelnen Banken untereinander geregelt. Alle Details zur Emission der Wertpapiere, welche eben durch die verschiedenen Banken durchgeführt wird, sind im Konsortialvertrag festgehalten.