An der Börse erleidet der Investor dann einen Kursverlust, wenn er ein Wertpapier zu einem niedrigeren Kurs verkauft als er es zuvor gekauft hat. Der Verkaufskurs liegt somit unter dem Kaufkurs. Der Anleger kann einen realisierten Kursverlust jedoch mit später erzielten Kursgewinnen steuerlich verrechnen. Dazu dient der sogenannte Verlustverrechnungstopf. Die depotführende Bank nimmt hier dem Anleger bereits die Arbeit ab, da automatisch realisierte Kursverluste mit realisierten Kursgewinnen aus demselben Jahr verrechnet werden. Eine steuerliche Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist allerdings nicht möglich.