Eine Option ist ein Derivat und wird ausschließlich an einer Terminbörse wie der EUREX gehandelt. Der Käufer einer Call Option erhält das Recht (jedoch nicht die Pflicht), den zugrunde liegenden Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis in der Zukunft zu kaufen. Der Käufer einer Put Option erhält hingegen das Recht (wiederum jedoch nicht die Pflicht), einen Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis in der Zukunft zu verkaufen. Anders als bei Optionsscheinen können Privatpersonen auch die Stillhalterposition in einem Optionsgeschäft einnehmen. Dies bedeutet, dass Person A eine Option emittieren kann und an Person B verkaufen kann. In diesem Fall nimmt Person A eine passive Position ein, da er abwarten muss, ob Person B diese ausführt oder verfallen lässt. Bei einem Optionsschein hingegen kann nur die Bank als Emittent und somit als Stillhalter agieren.
Bei einem Optionsgeschäft können insgesamt 4 verschiedene Positionen eingenommen werden:
- Bei einem Long Call erkauft man sich das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu erwerben.
- Bei einem Long Put erkauft man sich das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu verkaufen.
- Bei einem Short Call verkauft Person A eine Kaufoption an Person B. Wenn das Optionsrecht von B ausgeübt wird, muss A den Basiswert an B verkaufen.
- Bei einem Short Put verkauft Person A eine Verkaufsoption an Person B. Wenn das Optionsrecht von B ausgeübt wird, muss A den Basiswert von B kaufen.
In der Regel sind die meisten Anleger mit einem Long Call konfrontiert – also mit dem Kauf einer Kauf-Option. In diesem Fall notiert die zugrunde liegende Aktie der Option aktuell bei beispielsweise 80 Euro. Der Anleger kauft nun eine Kaufoption (Long Call) auf die Aktie mit der vereinbarten Bedingung, dass er diese Aktie in drei Monaten für 90 Euro kaufen kann. Für das Recht des Erwerbs muss er für die Option 3 Euro pro bezahlen. Nach den drei Monaten steht nun die Aktie bei 105 Euro. Der Anleger kann nun seine Kaufoption ausüben. Dabei kann er jetzt die Aktie für 90 Euro vom Verkäufer der Kaufoption kaufen. Zuzüglich des Optionspreises von 3 Euro hat er somit 93 Euro für die Aktie bezahlt und somit einen Gewinn von 12 Euro erzielt (Aktueller Kurs (105 Euro) – Kosten (93 Euro)). Andersherum könnte die Aktie jedoch auch nach den drei Monaten auf 72 Euro gefallen sein. In diesem Fall wird der Anleger seine Option nicht ausüben und erleidet einen Verlust in Höhe des Optionspreises (hier also 3 Euro). Den Optionspreis bekommt der Anleger nie zurück, egal ob die Option ausgeübt wird oder nicht. In den meisten Fällen findet am Ende der Laufzeit der Option jedoch ein Barausgleich statt. Dabei findet keine physische Lieferung des Basiswertes statt, es wird lediglich der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ausgezahlt.
Weitere Merkmale einer Option
Bei der Long Call- und Long Put-Position muss der Optionspreis an den Verkäufer gezahlt werden. Dieses Geld erhält der Käufer nicht zurück, auch wenn die Option nicht ausgeführt wird. Sie dient dem Verkäufer als Prämie für das Risiko, welches er bei dem Geschäft eingegangen ist. Bei der Short Call- und Short Put-Position erhält man hingegen den Optionspreis als Prämie für das eingegangene Risiko, den Basiswert liefern zu müssen. Diese Prämie darf auf jeden Fall behalten werden, unabhängig davon, ob Person B sein Recht ausübt oder nicht. Handelt es sich um eine europäische Option, kann das Recht nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Handelt es sich um eine amerikanische Option, kann das Recht jederzeit ausgeübt werden. Wenn eine Option bis zum letzten Handelstag nicht ausgeübt wird, verfällt sie hingegen wertlos. Optionen sind standardisiert. Dies bedeutet, dass Menge und Qualität des Basiswertes sowie Lieferdatum und Volumen immer fest geregelt sind. Lediglich der Preis wird an der Terminbörse durch Angebot und Nachfrage bestimmt.