Ordentliche Kapitalerhöhung - PrudentWater
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Ordentliche Kapitalerhöhung

Auch Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung erhöht ein Unternehmen sein Eigenkapital, indem es junge Aktien ausgibt und auf dem Markt platziert. Bei der Platzierung neuer Aktien haben Altaktionäre jedoch zuerst ein Recht darauf, die Aktien im Bezugsverhältnis zum bisherigen Anteil zu erwerben. Damit sich also der prozentuale Anteil der Altaktionäre am Unternehmen nach der Kapitalerhöhung nicht verändert, steht dem Altaktionär ein gesondertes Bezugsrecht auf den Erwerb der neu emittierten Aktien zu.
Die Altaktionäre müssen die neuen Aktien jedoch nicht kaufen, sie können das Recht auch oftmals an der Börse verkaufen. In diesem Fall nimmt der Altaktionär jedoch eine Kapitalverwässerung seines Anteils in Kauf, da nun mehr Aktien im Umlauf sind, er aber selber seinen Anteil nicht erhöht hat.
Die neuen Aktien haben die gleichen Rechte wie die alten Aktien und sind bei der Emission in der Regel günstiger als die alten Aktien. Eine ordentliche Kapitalerhöhung erfordert einen Hauptversammlungsbeschluss mit einer Mehrheit von 75 %.