Auch Verkauf einer Kaufoption
Erwartung: Fallende oder konstante Kurse
Short Call ist eine der vier Basisstrategien im Optionshandel. Bei einem Short Call besitzt ein Optionshalter einen Call (Kaufoption), diese möchte er jedoch an einen anderen Investor verkaufen. Der Optionshalter verkauft also seine Kaufoption. Anschließend ist er Stillhalter, da er bei Ausübung der Option durch den neuen Käufer des Calls den zugrunde liegenden Basiswert in der vereinbarten Menge liefern muss. Besitzt der Verkäufer der Calls den Basiswert, handelt es sich um einen Covered Call. Besitzt er den Basiswert jedoch nicht, handelt es sich um einen Naked Call.
Der Verkäufer des Calls erhofft sich bei dieser Strategie, dass die Call-Option wertlos verfällt und er somit den Optionspreis (Prämie) komplett als Gewinn verbuchen kann.
Zum Beispiel:
Optionspreis: 3 Euro
Basiswert der Option: Aktie XY
Basispreis: 100 Euro
Steht am Fälligkeitstag der Kurs der AKtie XY unter 100 Euro, wird der Käufer des Calls die Option nicht ausüben. Er kann die Aktie schließlich jederzeit günstiger über die Börse erwerben. Der Schein verfällt somit wertlos. Der Optionspreis kann vom Verkäufer des Calls komplett als Gewinn verbucht werden.
Steht hingegen am Fälligkeitstag der Kurs der Aktie XY über 100 Euro, so wird der Käufer des Calls die Option ausüben, da er nun die Aktie billiger bekommen kann, als sie momentan an der Börse gehandelt wird. Unter Berücksichtigung der Optionsprämie in Höhe von 3 Euro macht der Verkäufer des Calls einen Verlust, sobald die Aktie über 103 Euro notiert, da er die Differenz ausgleichen muss. Steht die Aktie am Fälligkeitstag bei 107 Euro, muss er die Aktie zu diesem Preis am Markt kaufen (Naked Call, da er den Basiswert noch nicht besitzt) und dem Käufer die Aktie für 100 Euro überlassen. In diesem Fall hat der Verkäufer des Calls einen Verlust von 4 Euro gemacht. Den Optionspreis muss er nicht zurückzahlen, deshalb müssen noch die 3 Euro von Differenzbetrag in Höhe von 7 Euro abgezogen werden.
Die tatsächliche Ausübung einer Option, bei der der Basiswert auch geliefert wird, ist jedoch eher unüblich. In der Regel wird nur die Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ausgezahlt (Barausgleich).