Zum 16. Januar 2021 hat Spanien eine Finanztransaktionssteuer auf den Kauf von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des spanischen Rechts eingeführt. Besteuert wird dabei der Erwerb von Wertpapieren spanischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro. Die Besteuerung erfolgt dabei unabhängig vom Ort der Transaktion. Dies bedeutet, dass die Transaktionssteuer auch dann zu bezahlen ist, wenn Investoren Aktien von spanischen Unternehmen über einen deutschen, französischen oder italienischen Börsenplatz erwerben. Die Transaktionssteuer greift also unabhängig vom Wohnsitz des Käufers als auch unabhängig von dem Ort, an dem die Transaktion durchgeführt wurde. Die spanische Transaktionssteuer beträgt derzeit 0.2 % des Kaufpreises der Wertpapiere. Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung – z.B. bei Derivaten und Wandelanleihen.