Eine Verwahrstelle ist zuständig für das Sondervermögen, welches Anleger in einen Investmentfonds einzahlen. Sie verwahrt somit das eingezahlte Geld, da, nach Gesetz her, die Investmentgesellschaft selber das Vermögen nicht verwahren darf. Die Investmentgesellschaft darf das Geld bündeln und anschließend in verschiedene Anlageklassen investieren, verwahrt werden muss es jedoch von einem anderen Kreditinstitut. Die Verwahrstelle übernimmt darüber hinaus die Ausgabe und die Rücknahme von Fondsanteilen, die periodische Ertragsausschüttung und die Abwicklung der im Fonds stattfindenden Kauf- und Verkaufsaufträge durch das Fondsmanagement. Zusätzlich dient die Verwahrstelle als Kontrollaufsicht und prüft, ob alle gesetzlichen Anlagebedienungen und Vorschriften von der Investmentgesellschaft eingehalten werden.