engl. Chairman
Der Vorstand ist ein Organ der Aktiengesellschaft, kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und ist mit der täglichen Geschäftsführung beauftragt. Er ist für die Vertretung des Unternehmens nach Außen und nach Innen hin zuständig. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht und von ihm auch ernannt. Verfügt die Aktiengesellschaft jedoch über mehr als drei Millionen Euro Grundkapital, so muss sich der Vorstand laut Aktiengesetz aus mindestens zwei Personen zusammensetzen.