5 10 40 Regel - PrudentWater
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5-10-40-Regel

Die 5-10-40-Regel bezieht sich auf die Anlagestruktur von Investmentfonds und gibt die gesetzlich vorgeschriebene Risikostreuung eines Fonds vor. Die Grundlage der 5-10-40-Regel ist, dass das Sondervermögen eines Fonds, welches dem eingezahlten Kapital der Anleger entspricht, nicht in Wertpapiere eines einzelnen oder weniger Emittenten investiert werden darf. Dazu besagt die 5-10-40-Regel, dass nur bis zu 5 % des Fondsvermögens in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten investiert werden darf. Falls die Anlagebedienungen des Fonds es erlauben, darf in Ausnahmefällen jedoch bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten investiert werden. Allerdings dürfen diese Ausnahmefälle zusammengerechnet nicht mehr als 40 % des Gesamtwertes des Fondsvermögens ausmachen. Zu den möglichen Emittenten gehören Unternehmen, welche Aktien oder Anleihen ausgeben, Finanzinstitute, welche Derivate wie Zertifikate oder Optionsscheine ausgeben oder auch andere Investmentgesellschaften, welche wiederum Fondsanteile an ihrem Fonds über die Börse ausgeben.