Anteile anderer Gesellschafter - PrudentWater
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Anteile anderer Gesellschafter

Anteile anderer Gesellschafter werden auf der Passivseite in der Bilanz als Schuld an die jeweiligen Anteilseigner ausgewiesen. Bei den Anteilen Dritter handelt es sich um die Höhe der Anteile, die Unternehmen A (bilanzierendes Unternehmen) nicht an Unternehmen B besitzt. Dies muss separat ausgewiesen werden, da Unternehmen A zuvor auf der Aktivseite die Anteile an Unternehmen B mit 100 % angegeben hat. Unternehmen A hat somit den im Besitz befindlichen Anteil an Unternehmen B mit 100 % angegeben, ist dies jedoch in Wirklichkeit nicht der Fall, so muss auf der Passivseite der sich nicht im Besitz befindlicher Anteil als “ Anteile anderer Gesellschafter“ angegeben werden.

Beispiel

Besitzt Unternehmen A 92 % der Anteile an Unternehmen B, wird es Unternehmen B auf der Aktivseite voll konsolidieren, also mit 100 % bilanzieren. Da es sich jedoch nicht komplett in Besitz befindet und Unternehmen A somit nicht der volle Gewinn an Unternehmen B zusteht, muss es die 8 % separat als Anteile anderer Gesellschafter ausweisen. Dieser Minderheitsanteil wird in der Bilanz zum aktuellen Buchwert ausgewiesen.