Als Anteilseigner werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die Eigenkapital an einem Unternehmen halten. Bei dem Unternehmen muss es sich jedoch nicht unbedingt um eine Aktiengesellschaft handeln.
Als Anteilseigner werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die Eigenkapital an einem Unternehmen halten. Bei dem Unternehmen muss es sich jedoch nicht unbedingt um eine Aktiengesellschaft handeln.