Eigenkapital - Definition & Berechnung - PrudentWater
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Eigenkapital

Auch Reinvermögen
engl. Equity oder Shareholders‘ Equity

Das Eigenkapital eines Unternehmens ist jener Betrag, der nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrig bleibt. Eigenkapital kann somit als Restgröße angesehen werden, welche sich aus dem Differenzbetrag zwischen Vermögenswerten und Schulden ergibt. Es sind somit jene Mittel, die den Eigentümern des Unternehmens gehören und dem Unternehmen selbst für eine unbestimmte Zeit zur Verfügung stehen. Das Eigenkapital ist nämlich im Gegensatz zum Fremdkapital nicht zeitgebunden. In der Bilanz ist das Eigenkapital die Differenz zwischen der Bilanzsumme und dem gesamten Fremdkapital des Unternehmens. Sowohl das Eigenkapital als auch das Fremdkapital wird in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen.


Berechnung:
eigenkapital


Eigenkapitalgeber, also Investoren die Aktien des Unternehmens gekauft haben, verlangen ebenso wie Fremdkapitalgeber eine entsprechende Rendite auf ihr investiertes Geld. Dabei handelt es sich um die Eigenkapitalkosten. Darüber hinaus hat das Eigenkapital eine vertrauensbildende Funktion, da Gläubiger alleine durch die Haftungsfunktion des Eigenkapitals eher bereit sind, Unternehmen mit hohen Eigenkapitalquoten Geld zu leihen als wenn dem Unternehmen nur ungenügend Eigenkapital zur Verfügung steht. Ist das Eigenkapital jedoch durch Verluste aufgebraucht, so ist die Summe aller Passiva größer als die Summe als Aktiva. In diesem Fall liegt bei dem Unternehmen negatives Eigenkapital vor.

Bestandteile des Eigenkapitals

Folgende Posten gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens mit der Gemeinsamkeit, dass sie alle dem Unternehmen von den Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt wurden. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennwert aller emittierten Aktien. Die Gewinnrücklagen sind die erwirtschafteten und angehäuften Gewinne des Unternehmens. Die Kapitalrücklagen entsprechen dem kumulierten Betrag (Ausgabeaufschlag) über dem Nennwert je Aktie, welcher bei der Emission der Aktien von den Käufern bezahlt wurde. Der Gewinnvortrag bildet sich aus den nicht verwendeten Gewinnen aus den vorherigen Geschäftsjahren. Beim Verlustvortrag handelt es sich um das entsprechende Pendant. Der Jahresüberschuss ist der Gewinn nach Abzug sämtlicher Steuern. Das Gegenteil ist der Jahresverlust.