Antizipative Posten dienen der korrekten Rechnungsabgrenzung. Dabei handelt es sich um sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten aus Aufwendungen und Erträgen, die zwar dem Abschlussjahr zuzuordnen sind, deren tatsächlicher Zahlungsvorgang jedoch erst im folgenden Geschäftsjahr stattfindet. Bei dem Zahlungsvorgang handelt es sich dann um die Einzahlung oder Auszahlung. Ein Beispiel für einen antizipativen Posten ist die Mietvorauszahlung.