Ausschüttungsgleiche Erträge sind ordentliche Erträge wie Dividenden oder Zinsen, die vom Investmentfonds nicht ausgeschüttet werden, sondern in den Fonds reinvestiert werden. Dabei handelt es sich dann um sogenannte thesaurierende Fonds. Ausschüttungsgleiche Erträge bleiben somit im Sondervermögen, wodurch sich jeder Fondsanteil um den entsprechenden Wert erhöht. Versteuert werden müssen ausschüttungsgleiche Erträge jedoch ebenfalls mit der Abgeltungssteuer.