Früher wurden Aktien mit einem sehr kleinen Nennwert als Baby Aktien bezeichnet. Mittlerweile gilt in Deutschland ein Mindestnennwert von 1 Euro je Aktie. Der Nennwert der Baby Aktie lag damals jedoch deutlich unter dieser heutigen Grenze.
Früher wurden Aktien mit einem sehr kleinen Nennwert als Baby Aktien bezeichnet. Mittlerweile gilt in Deutschland ein Mindestnennwert von 1 Euro je Aktie. Der Nennwert der Baby Aktie lag damals jedoch deutlich unter dieser heutigen Grenze.