Cross-Default-Klausel ist eine von mehreren möglichen Covenants in Anleihenbedienungen oder Kreditverträgen. Die Cross-Default-Klausel besagt, dass der Kreditgeber den noch laufenden Kredit vorzeitig kündigen kann, sobald der Kreditnehmer in einem weiteren Kreditverhältnis mit einem anderen Kreditgeber vertragsbrüchig geworden ist und somit seinen Pflichten als Kreditnehmer in diesem weiteren Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Dem Kreditgeber dient die Klausel dazu, frühzeitig über ein erhöhtes Ausfallrisiko seitens des Kreditnehmers zu erfahren, wodurch ihm mehr Zeit eingeräumt werden soll, seine Forderungen zurückzuerhalten.