Auch Rechnungsabgrenzungsposten
engl. Accrual and Deferral
In der Bilanzierung dient die Rechnungsabgrenzung der periodengerechten Zuordnung von sowohl Aufwendungen als auch Erträgen. Sinn der Rechnungsabgrenzung ist die korrekte Ermittlung des richtigen wirtschaftlichen Erfolges eines jeweiligen Zeitraumes. Posten der Rechnungsabgrenzung enthalten Zahlungen, die nicht dem bereits abgelaufenen Geschäftsjahres zuzurechnen sind, sondern eben erst dem zukünftigen Berechnungszeitraum. Diese Posten in Form von Erträgen oder Aufwendungen sind also nicht Teil des abgelaufenen Geschäftsjahres, sondern dürfen erst in den nächsten Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjahr oder Geschäftsjahr) bilanziert werden. Rechnungsabgrenzungsposten haben also den Zweck, die Erträge oder Aufwendungen von unterschiedlichen Zeitperioden korrekt voneinander abzugrenzen.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz wird für eine Auszahlung gebildet, die zwar vor dem Bilanzstichtag von dem bilanzierenden Unternehmen geleistet wurde, die Gegenleistung jedoch wird erst nach dem Bilanzstichtag erbracht. Als oftmals regelmäßiges Beispiel gelten hier Mietvorauszahlungen. Zum Bilanzstichtag hin wird nun die Höhe der Mietvorauszahlung in der Bilanz abgegrenzt und ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten wird in der Bilanz für eine Einnahme gebildet, die zwar schon vor dem Bilanzstichtag eingegangen ist, das bilanzierende Unternehmen wird die dazugehörige Leistung jedoch erst nach dem Bilanzstichtag erbringen.