Die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechen den jährlich neu berechneten und fortgeführten Restbuchwerten eines Vermögensgegenstandes. Aufgrund von Verschleiß und Abnutzung verlieren Vermögensgegenstände über Jahre hinweg an Wert, weshalb ein Abschreibungsplan diesen schrittweisen Werteverzehr des Anlagegutes in der Bilanz dokumentiert und erfasst.
Berechnung:
Durch die planmäßigen Abschreibungen wird der bilanzielle Wert des Anlagegegenstandes jährlich geringer und im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgegeben.