Der Differenzeinwand ist ein Rechtsmittel, welches zur Anfechtung bei einem sogenannten Differenzgeschäft gilt. Dieses Rechtsmittel konnte von nicht börsentermingeschäftsfähigen Anlegern genutzt werden. Heutzutage sind jedoch Kleinanleger bereits dann börsentermingeschäftsfähig, sobald sie von ihrer Bank oder ihrem Broker unmittelbar vor dem Differenzgeschäft auf dessen stark erhöhte Risiken und auf einen möglichen Totalverlust hingewiesen worden sind.