Collective Actions Clause ist eine von mehreren möglichen Covenants in Anleihenbedienungen. Die Klausel besagt, dass einzelne Anleihenbedienungen geändert werden können, wenn die Mehrheit der Anleiheninhaber zustimmt. Im Falle einer Mehrheit können somit die Vertragsbedienungen der Anleihe geändert werden. Diese Änderungen sind anschließend bindend für alle Anleihenbesitzer. Die Änderungen betreffen in der Regel Laufzeit, Zinssatz oder Rückzahlungsbetrag (Nominalwert) der Anleihe.