engl. Supervisory Board
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat greift nicht selber in die Geschäftsleitung und in das operative Geschäft ein, soll aber den Vorstand überwachen und auch beraten. Außerdem hat er die Aufgabe den Vorstand zu ernennen. Bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben, wohingegen andere Gesellschaftsformen frei entscheiden können, ob ein Aufsichtsrat bestimmt werden soll.